Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die vorübergehende vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim fällt unter den Begriff »Kurzzeitpflege«.

Unser Angebot richtet sich vor allem an ältere Menschen, deren Versorgung im eigenen Zuhause zeitweise nicht sichergestellt ist. Dies kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsmaßnahme der Fall sein – und ebenso wenn die pflegenden Angehörigen Urlaub nehmen oder anderweitig verhindert sind.

Oft ist es auch so, dass eine Person nach schwerer Erkankung zur Kurzzeitpflege aufgenommen wird, um so den Angehörigen genügend Zeit zu geben, sich und das häusliche Umfeld auf die neue Situation vorzubereiten.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für bis zu vier Wochen und in Höhe von maximal 1.510 Euro im Kalenderjahr.

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand § 87 b SGB XI

Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt, werden je nach Betreuungsbedarf Leistungen in Höhe eines Grundbetrages von 100 Euro pro Monat oder eines erhöhten Betrages von 200 Euro pro Monat durch die Pflegekasse erstattet. Dieses Geld ist zweckgebunden zu verwenden und kann z.B. für die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Seit dem 1. Juli 2008 ist für diese Leistung keine Einstufung in eine Pflegestufe mehr notwendig.

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St. Ursula Alten- und Pflegeheim
Paulusweg 43, 49740 Haselünne
Telefon: 05961/5080, Fax: 05961/508219




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Foto: Kurzzeitpflege
Ursula Signet